Auf der Schwarzen Liste – auf Englisch Blacklist genannt – vermerken Suchmaschinen Webseiten, Domains und IPs, die als Spammer erkannt worden sind.
Wird versucht mit Hilfe unlauterer Methoden die SERPs zu beeinflussen, kann es passieren – in Abhängigkeit des Schweregrads des Verstoßes gegen die Richtlinien – dass eine Webseite, eine Domain oder eine IP von der Suchmaschine als Spam entlarvt und in weiterer Folge auf die sogenannte Schwarze Liste gesetzt wird.
Webseiten, die in der Schwarzen Liste vermerkt sind, werden aus dem Index verbannt und haben so keine Chance mehr, in den Suchergebnissen aufzutauchen.
Erst wenn alle unseriösen Schritte rückgängig gemacht werden, hat der Webseiten Betreiber die Möglichkeit einen Reinclusion Request – einen Antrag auf Wiederaufnahme – zu stellen.