Der Begriff Delisting kommt in Bezug auf den Index der nationalen und internationalen Suchmaschinen zum Einsatz. Im Wesentlich muss unter dem Delisting ein Vorgang verstanden werden, der für den Aufbau der Suchmaschinenergebnisse entsprechend zum Einsatz kommt.
Bei diesem Vorgang werden einzelne Internetseiten aus dem Index der Suchmaschinen entfernt. Die Gründe für das Löschen einer Website aus diesem sind sehr verschieden. Unter anderem handelt es sich hierbei in der Regel um einen Verstoß gegen die jeweiligen Richtlinien der betroffenen Suchmaschine.
Zudem spielen hierbei auch die einzelnen Inhalte einer Internetseite oder auch Spam eine nicht gerade unwesentliche Rolle. Jedoch muss das Delisting nicht ausschließlich von Seiten der Suchmaschinen erfolgen. So möchten auch einzelne Internetseitenbetreiber in diesen nicht genannt werden. Auf Wunsch und nach der Kontaktaufnahme zu den Betreibern der Suchmaschinen kann es ebenfalls von Seiten des Internetseitenbetreibers zu einem Delisting kommen.
Ist dies nicht der Fall und der Ausschluss erfolgt auf Grund von Missbrauch, ist die Wiederaufnahme in den Index nicht mehr nur recht selten, sondern auch schwierig. Befinden sich die Seiten auf Grund des Delistings nicht mehr im Index einer Suchmaschine, werden diese auch aus den einzelnen Suchergebnissen gelöscht. Nicht selten kommt es so zu einem entsprechenden Rückgang des Bekanntheitsgrades einer Seite.